Kantonaler Richtplan

Der kantonale Richtplan ist das wichtigste Instrument zur Steuerung der nachhaltigen räumlichen Entwicklung.

Der kantonale Richtplan gibt Aufschluss über den aktuellen Stand der Planung und regelt – unter Beachtung der föderalistischen und demokratischen Prinzipien – die Grundzüge der angestrebten räumlichen Entwicklung. Die Koordination der verschiedenen Politikbereiche aller Stufen steht dabei im Mittelpunkt. Die entsprechenden Planungsgrundlagen werden laufend aktualisiert. Erhebliche Veränderungen erfordern die Anpassung des Richtplanes.

Der kantonale Richtplan bildet das zentrale Instrument zur Steuerung der nachhaltigen räumlichen Entwicklung des Lebensraums Kanton Zürich. Eine zweckmässige Raumordnung und eine darauf ausgerichtete Koordination helfen die Kosten für Erstellung, Unterhalt und Erneuerung der Infrastrukturen zu senken. Sie können überdies auch einen namhaften Beitrag zur Umweltvorsorge leisten. Durch eine höhere Transparenz und eine bessere Koordination lassen sich die Verfahrensabläufe straffen. Nicht zuletzt ist der Richtplan auch ein Instrument zur frühzeitigen Information und Mitwirkung der Bevölkerung sowie zur Regelung von allfälligen Konflikten im Sinne des überwiegenden öffentlichen Interesses.

Aufbau und Inhalt des kantonalen Richtplans sowie die zu beachtenden Gestaltungsgrundsätze sind in Art. 18 ff PBG geregelt.

Der aktuell gültige Richtplantext sowie alle dazugehörigen Dokumente und weitere Informationen stehen in digitaler Form zum Download zur Verfügung

Quelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Amt für Raumentwicklung

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