Regionaler Richtplan

Die Gemeinden des Kantons Zürich sind in insgesamt 11 Planungsverbänden zusammengeschlossen. Diese sind für die Erarbeitung der regionalen Richtpläne verantwortlich, welche letztlich vom Regierungsrat festgesetzt werden.

Die Struktur der regionalen Richtpläne ist weitgehend dieselbe wie im kantonalen Richtplan. Die Vorgaben des kantonalen Richtplans werden differenziert und auf die Bedürfnisse der einzelnen Region abgestimmt. Im Bereich Siedlung beispielsweise werden Arbeitsplatzgebiete oder Gebiete mit hoher und tiefer baulicher Dichte ausgeschieden, im Bereich Landschaft werden beispielsweise Vernetzungskorridore ausgeschieden und im Bereich Verkehr werden beispielsweise die Fuss- und Wanderwege festgelegt.

Am 3. März 2013 nahm die Stimmbevölkerung der Schweiz die Revision des eidg. Raumplanungsgesetzes an. In der Folge wurde der Richtplan des Kantons Zürich gesamtrevidiert und vom Kantonsrat festgesetzt. Aufgrund der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans bedurfte auch der regionale Richtplan einer Gesamtüberarbeitung. Diese wurde vom Vorstand der ZPF erarbeitet, von der Delegiertenversammlung der ZPF verabschiedet und schliesslich am 16. Mai 2018 vom Regierungsrat festgesetzt.

Seit der Gesamtrevision haben sich die Verhältnisse zum Teil bereits wieder geändert. Um sicherzustellen, dass mit dem regionalen Richtplan zeitgerecht auf übergeordnete Vorgaben und neue Entwicklungen reagiert werden kann, erfolgt dessen Überprüfung und Nachführung in Zukunft analog dem kantonalen Richtplan in häufigeren, aber kleineren Teilrevisionen. Die Teilrevision 2019 wurde 2021 durch den Regierungsrat festgesetzt. Eine nächste Teilrevision erfolgt, sobald Bedarf dafür besteht.

Die aktuell gültigen regionalen Richtpläne sowie alle dazugehörigen Dokumente und weitere Informationen stehen in digitaler Form zum Download zur Verfügung 

Darüber hinaus sind die Karten auch im GIS-Browser des Kantons Zürich abrufbar.

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