Interessenbindungen

Gemäss ZPF Verbandsstatuten haben die Mitglieder des Vorstandes ihre Interessenbindungen offenzulegen. Insbesondere geben sie Auskunft über:

  1. ihre beruflichen Tätigkeiten,
  2. ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes,
  3. ihre Organstellungen in und Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts.

Die Interessenbindungen der Vorstandsmitglieder und Rechnungsprüfungskommission entnehmen Sie bitte auf der Website der entsprechenden Verbandsgemeinde:

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